Motion zur Entkriminalisierung der Bürgerinnen und Bürger

Damit Verstösse gegen die Bauordnung nicht mehr eine Kriminalisierung der Bürgerinnen und Bürger bedeuten, möchte eine von der FDP.Die Liberalen initiierte überparteilich unterzeichnete Motion die Handhabung als Offizialsdelikt abschaffen.

Wer Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung oder in Abweichung einer Baubewilligung errichtet, ändert oder umnutzt, ist heute bei Hinweisen einem Verfahren ausgesetzt und wird mit Busse bestraft. So will es die kantonale Regelung. Nun will der FDP-Kantonsrat Sepp Marty (Unteriberg), zusammen mit Roger Brändli (Die Mitte) und Peter Dobler (SVP) diese Regelung mittels einer Motion ändern. «Es geht darum, dass der Bürger und die Bürgerin die Chance hat, einen Fehler zu korrigieren, ohne gleich kriminalisiert zu werden», sagt Sepp Marty. «Denn: Fehler können passieren.» 

Heute ein Offizialsdelikt 

Da ein Verstoss gegen die Baubewilligung oder die Erstellung bzw. Umnutzung eines Baus ohne Bewilligung heute ein Offizialsdelikt ist, müssen die Behörden jedem Hinweis nachgehen und bei einem dadurch eröffneten Verfahren zwingend ein Urteil fällen. Marty und die Mitunterzeichner möchten, dass in Zukunft nicht jeder Hinweis ein Verfahren auslöst, sondern es nur noch auf Antrag der zuständigen Bewilligungsbehörde zu einer Verfolgung eines Hinweises kommt. «Damit möchten wir der Kriminalisierung der Bürgerinnen und Bürger ein Ende setzen. Schliesslich darf nicht immer von Absicht ausgegangen werden. Es kann jeden Privaten
treffen», führt Marty weiter aus. «Dadurch bekäme der Bauherr oder die Bauherrin die Möglichkeit, einen Fehler zu korrigieren, ohne gleich ein Strafverfahren auszulösen».

Gewinnsucht weiterhin strafbar

Nicht von dieser Änderung betroffen ist die Gewinnsucht. Wenn nachweislich zur Gewinnoptimierung gegen die Vorschriften verstossen wird, beispielsweise von einer Immobilienfirma, ist das weiterhin strafbar. «Uns geht es in erster Linie darum, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und unnötige Strafverfahren zu verhindern. Damit würde auch handfest die Bürokratie eingedämmt, wenn die Staatsanwaltschaft nicht mit solchen Fällen beschäftigt wird», sagt Sepp Marty abschliessend.


Text: Nathalie Henseler