Verfahren vereinfachen und Entlastungen prüfen

Die FDP-Fraktion spricht sich für eine einfachere Anmeldung für die Prämienverbilligung, die Prüfung höherer Ergänzungsleistungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner und die Verhinderung unnötiger Strafverfahren im Bauwesen aus.

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz unterbreitet. Es ist vorgesehen, die Anmeldung für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu vereinfachen. «Die FDP begrüsst die Vereinfachung, soll Anspruchsberechtigten der Zugang zur IPV doch möglichst einfach gemacht werden», sagt FDP-Kantonsrat Roger Züger, Schübelbach. «Dieser Bürokratieabbau kommt folglich vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.» Hingegen lehnt es die FDP ab, dass der Kanton die Beiträge an die IPV neu zu 100 % übernimmt, wie dies eine Mehrheit der vorberatenden Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit vorschlägt. Züger äussert sich kritisch: «Verschiedene Kreise versuchen die Gesetzesrevision für nicht durchdachte Kostenverlagerungen zulasten des Kantons auszunutzen.» Der Kantonsrat habe die Regierung bereits mit der Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs beauftragt. Diese hat unter anderem eine Anpassung des indirekten Finanzausgleichs und damit auch des Kostenteilers für die Prämienverbilligung zum Gegenstand. Deshalb ist für Züger klar: «Es wäre ein fundamentaler Fehler, einzelne Bestandteile des Reformvorhabens aus dem Gesamtkontext zu reissen. So sabotieren wir die gesamte Reform.»

Erhöhung der Ergänzungsleistungen prüfen

Eine im Oktober eingereichte Motion verlangt höhere Ergänzungsleistungen (EL) für Heimbewohnerinnen und -bewohner im Kanton Schwyz. Konkret sollen die Grenzwerte für die Heimtaxen sowie die Tarife für persönliche Auslagen in Heimen mindestens auf den Median der umliegenden Kantone angehoben werden. Eine solche pauschale Erhöhung ist für die FDP nicht begründet. Sie hält es jedoch für richtig, den Vorstoss als Postulat erheblich zu erklären. «Für die FDP ist das Kernanliegen unbestritten», sagt FDP-Kantonsrat Sepp Schuler, Lachen. «Die steigenden Kosten in den Pflegeheimen sind für Bewohnerinnen und Bewohner eine grosse Herausforderung. Eine planvolle Erhöhung der Ergänzungsleistungen könnte dem entgegenwirken.» Einerseits kann so eine auf die Angebots- und Kostenstruktur der Schwyzer Heime ausgerichtete Lösung ausgearbeitet werden. Andererseits sollen aber auch Aspekte zur Steuerung der Kostenentwicklung in den Pflegeheimen berücksichtigt werden. «Die Mehrheit der Heimbewohner bezahlt die Pensionskosten aus dem eigenen Sack – ohne EL-Unterstützung», so Schuler. «Deshalb soll der Kanton auch Massnahmen prüfen, die zur Kosteneindämmung bei den Pflegeheimen beitragen.»

Massvolle Sanktionierung von Bauverstössen

Eine überparteiliche Motion von FDP-Kantonsrat Sepp Marty, Unteriberg, verlangt, dass künftig nicht jeder Verstoss gegen die Bauordnung automatisch ein Strafverfahren auslöst, da Baubewilligungsbehörden bereits über wirksame Mittel zur Durchsetzung der Bauordnung verfügen. «Es ist nicht nötig, dass der Staat jeden Fehler eines Bürgers strafrechtlich sanktioniert», so Marty. «Eine Bestrafung soll mit Bedacht und nur als letztes Mittel der Behörde eingesetzt werden.» Künftig soll die Baubewilligungsbehörde nur noch in begründeten Fällen einen Strafantrag stellen. Gleichzeitig soll sie aber auch die Möglichkeit haben, einen Antrag bei Bedarf zurückzuziehen, beispielsweise dann, wenn eine fehlbare Person ihren Fehler korrigiert hat. Marty: «Mit dieser Anpassung können wir unnötige und aufwändige Strafverfahren verhindern, ohne die Instrumente der Bewilligungsbehörden zu schmälern.» Nicht selten seien solche Strafverfahren das Resultat von Racheakten unter Privaten. Damit werde der Justizapparat sinnlos strapaziert. «Das wollen wir vermeiden», so Marty. Die FDP unterstützt eine Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat. So kann das Anliegen bereits bei der bevorstehenden dritten Etappe der Revision des Planungs- und Baugesetzes behandelt werden.

Halbe-halbe bei den Kosten für Kindesschutzmassnahmen

Bis anhin sind die Gemeinden vollumfänglich für die Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen zuständig, sollten die Eltern nicht dafür aufkommen können. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat die Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen betreffend eine Neuregelung der Kostentragung bei stationären und ambulanten Kindesschutzmassnahmen unterbreitet. Neu soll sich der Kanton mit 50 % an den Kosten beteiligen. Die Vorlage war in der vorberatenden Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit unbestritten. Die FDP stimmt ihr einstimmig zu.

Genehmigung des Jahresberichts 2021

Die FDP genehmigt den Jahresbericht 2021 einstimmig. Die Staatsrechnung schloss mit einem deutlichen Überschuss von 196 Mio. Franken ab. Die FDP wies in der Vergangenheit wiederholt darauf hin, dass der Kanton mehr Steuern einnimmt als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Mit dem Rechnungsabschluss 2021 sieht sie sich in ihrer bisherigen Position bestätigt. Tatsächlich wächst das Eigenkapital ungebremst weiter. Für die FDP ist weiterhin klar, dass der Kanton keine Steuern auf Vorrat einnehmen soll.

Personelle Wechsel in der FDP

Rita Lüönd, Ibach, tritt die Nachfolge von Ivo Husi an. Sie wird an der Kantonsratssitzung vom 29. Juni vereidigt. Die FDP schlägt Dominik Zehnder, Bäch, als Stimmenzähler und Sepp Schuler, Lachen, als Ersatz für Urs Rhyner in der Staatswirtschaftskommission vor.

FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz